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Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben

 

Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben sind aus Umweltschutz- und Gewährleistungsgründen vor allem nach der Errichtung oder sonstigen baulichen Maßnahmen durch eine Fachfirma auf Dichtheit überprüfen zu lassen.


Die Dichtheitsprüfung sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden (im Normalfall alle 20 Jahre, in Wasserschutzgebieten in SZ II alle 5 Jahre, in SZ III alle 10 Jahre, sofern die maßgebliche Schutzgebietsverordnung nichts anderes regelt).

 

Anlagen, die noch nie auf Dichtheit geprüft wurden, sind bis spätestens 31.12.2015 zur überprüfen. Bei begründetem Verdacht auf Undichtheiten ist ebenfalls eine Prüfung vorzunehmen. In diesem Fall kann die Prüfung auch von der zuständigen Behörde angeordnet werden.

 

Für weitere Details und Vorschriften zu Dichtheitsprüfungen an Kleinkläranlagen finden Sie hier ein Merkblatt zum Download.


Dichtheitsprüfgerät

Dichtheitsprüfungen an Leitungen und Schächten

 

Dichtheitsprüfungen an vorhandenen oder neuen Leitungen und Schächten werden überwiegend nach der DIN EN 1610 mit Luft oder Wasser vorgenommen.

 

Die Vorschrift regelt die erforderliche einzuhaltende Prüfzeit sowie den zulässigen Druckabfall. Die Werte sind abhängig vom verwendeten Baumaterial und Größen.

 

Dieses elektronische Messgerät setzen wir für alle Prüfungen an Kleinkläranlagen und Schächten ein, die mit Wasser auf Dichtheit geprüft werden